BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl im Zug
Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei aus Anlass der EURO 2024 seit dem 7. Juni 2024 vorübergehend Grenzkontrollen an allen land-, luft-, und seeseitigen Schengenbinnengrenzen durch.
Am Vormittag des 04.07.2024 kontrollierten Beamte der Bundespolizei Reisende im ICE 121 auf der Fahrt von Amsterdam nach Frankfurt auf Höhe des Bahnhof Emmerich.
Die Überprüfung der Daten eines 40 - jährigen Polen in den polizeilichen Fahndungsbeständen ergab, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Magdeburg mit Haftbefehl gesucht wird.
Das Amtsgericht Aschersleben hatte ihn wegen Wohnungseinbruchdiebstahl in fünf Fällen zu drei Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Nach Verbüßung eines Teiles dieser Freiheitsstrafe wurde der Mann nach Polen rückgeführt. Gegen ihn wurde eine Wiedereinreisesperre verhängt. Für den Fall der Wiedereinreise wurde die Nachholung der Vollstreckung angeordnet. Da der Mann nun gegen die Wiedereinreisesperre verstieß, verhaftete ihn die Bundespolizei und brachte ihn zur Verbüßung der 425 Tage Restfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt.
Wegen des Verstoßes gegen die Wiedereinreisesperre leitete die Bundespolizei zudem ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz ein.
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