BPOL NRW: Hauptbahnhof Bochum – Bundespolizei informiert über Kontrollmaßnahmen

Ein Dokument 240704_BPOLDSTA_Plakat_Waffenverbotszone_Bochum.pdfPDF - 124 kB Die Bundespolizei wird ab heute (4. Juli) bis Sonntag (7. Juli) im Hauptbahnhof Bochum durchgehend ein Mitführverbot von Waffen und gefährlichen Gegenständen erlassen. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot können mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot/ Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld geahndet werden. Die Bundespolizei verzeichnete in den letzten Monaten keinen nennenswerten Rückgang der Gewaltdelikte im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen im Bochumer Hauptbahnhof. Dabei kamen auch immer wieder gefährliche Gegenstände zur Anwendung. Einsatzkräfte stellten Messer in verschiedenen Größen und Ausführungen (Springmesser, Butterflymesser, Einhandmesser, usw.), aber auch andere gefährliche Gegenstände wie z.B. Schlagringe sicher. Gerade Messer führen immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen. Exemplarische Pressemitteilungen unterstreichen die Wichtigkeit des angekündigten Mitführverbots: - Unbekannte bedrohen Minderjährigen mit Messer - Bundespolizei sucht Zeugenhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5709390 - Waffe im Hosenbund - 19-Jähriger beschimpft Bundespolizistenhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5740357 - Messer zur Selbstverteidigung - Bundespolizei nimmt 17-Jährigen in Gewahrsamhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5741356 - Bundespolizei stellt 19-Jährigen mit Springmesserhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5783179 - Bundespolizei stellt bei 18-Jährigem Einhandmesser sicherhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5802172 Der Hauptbahnhof Bochum wird täglich von tausenden Reisenden genutzt und gilt als einer der wichtigsten Verkehrsknotenpunkte im Ruhrgebiet. Gerade unter dem enthemmenden Einfluss von Alkohol- und Betäubungsmitteln, kommt es im Hauptbahnhof immer wieder zu Konflikten, die teilweise mit gefährlichen Gegenständen und Waffen ausgetragen werden. Aufgrund der Vielzahl von Sachverhalten im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen und Waffen, wird die Bundespolizei in dem Zeitraum des angekündigten Mitführverbots konsequent reagieren und Nutzer/-innen des zuvor genannten Bahnhofs verstärkt kontrollieren. Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat ein Mitführverbot für Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, sowie Messern aller Art erlassen. - Die Allgemeinverfügung gilt im Zeitraum vom 4. Juli ab 12:00 Uhr durchgehend bis zum 7. Juli 2024 bis 24:00 Uhr. - Der Geltungsbereich umfasst die Gebäudekomplexe des Hauptbahnhofes Bochum, inklusive Gleisanlagen. Ausgenommen sind die U-Bahn-/ Stadtbahn-Bereiche. - Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen betreten.Bei Personen, die gegen das Verbot verstoßen, kann ein Platzverweis, ein Bahnhofs-/ oder Beförderungsverbot, sowie ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro erhoben werden! Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot, können der als PDF-Dokument angefügten Allgemeinverfügung entnommen werden. Diese ist der Pressemitteilung angehängt und kann zudem auch auf der Homepage der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) eingesehen werden. Außerdem sind in dem betroffenen Bahnhof Plakate ausgehangen, um auf die bevorstehende Verbotszone hinzuweisen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Anne Rohde Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 - 1011 Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.