BPOL NRW: Fahren ohne Fahrerlaubnis – Bundespolizei nimmt mehrfach Verurteilten fest
Am gestrigen Abend (8. Juli) unterzogen Bundespolizisten einen Mann einer Personenkontrolle im Hauptbahnhof Dortmund. Dabei ermittelten die Beamten, dass dieser von einer Staatsanwaltschaft bereits mehrfach gesucht wurde.
Gegen 19:45 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Dortmunder Hauptbahnhof. Als sie einen 40-Jährigen kontrollierten, händigte dieser den Einsatzkräften seinen deutschen Personalausweis aus. Überprüfungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund drei Haftbefehle gegen den deutschen Staatsbürger erlassen hatte. Das Amtsgericht Lünen verurteilte den Dortmunder erstmals im August 2022 rechtskräftig, wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, zu einer Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen à 10,- Euro. Eine weitere Verurteilung erfolgte ebenfalls im August 2022, da der Mann sich der Haftantrittsladung nicht stellte. Aus diesem Grund wurden durch das Amtsgericht Dortmund drei Tage Erzwingungshaft oder ersatzweise 150,- Euro Bußgeld angeordnet. Zuletzt wurde der Mann im Juni 2023 durch das Amtsgericht Lünen, aufgrund des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, zu einer Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen zu je 10,- Euro, rechtskräftig verurteilt.
Bisher hatte der Gesuchte weder die Geldstrafen in Gesamthöhe von 1.750,- Euro (zzgl. Verfahrenskosten) beglichen, noch sich der Haftantrittsladungen gestellt. Aus diesem Grund wurde er mehrfach zur Festnahme ausgeschrieben.
Die Uniformierten nahmen den 40-Jährigen fest und führten ihn der Bundespolizeidienststelle zu. Vor Ort wurde seine Identität mittels eines Fingerabdruckscans zweifelsfrei festgestellt. Bei einer Durchsuchung fanden die Polizisten bei dem Deutschen eine geringe Menge Marihuana, Haschisch und Amphetamin auf.
Die Bundespolizisten stellten das Amphetamin sicher. Die anderen Drogen wurden in Verwahrung genommen. Anschließend brachten sie den Dortmunder für die nächsten 163 Tage in eine Justizvollzugsanstalt. Zudem wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Pia Leonhardt
Telefon: +49 (0) 231 / 56 22 47 - 1012
Mobil: +49 (0) 173/ 71 50 710
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund
Weitere Informationen erhalten Sie unter oder
unter oben genannter Kontaktadresse.