BPOLI MD: 27-Jähriger kann Geldstrafe nicht bezahlen: Einlieferung ins Gefängnis
Am Dienstag, den 9. Juli 2024 kontrollierten Bundespolizisten gegen 12:45 Uhr einen 27-Jährigen auf dem Bahnsteig fünf im Hauptbahnhof Magdeburg. Bei der sich anschließenden Überprüfung seiner
Personalien im Informationssystem der Polizei wurde bekannt, dass gegen den Herrn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Magdeburg vorlag. Zudem ersuchte selbige Staatsanwaltschaft den aktuellen Aufenthaltsort des Mannes wegen einem weiteren Ermittlungsverfahren. Wegen Diebstahls geringwertiger Sachen wurde er im April dieses Jahres zu einer Geldstrafe von 200 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen verurteilt. Jedoch zahlte er weder die auferlegte Geldstrafe, noch stellte er sich, trotz zuvor ergangener Ladung, dem Strafantritt. Des Weiteren ist er unbekannten Aufenthaltes und entzieht sich demzufolge der Vollstreckung. Folglich wurde der Haftbefehl im Juni dieses Jahres erlassen. Die Beamten eröffneten ihm diesen, nahmen den Gesuchten fest und mit in die Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg. In seiner Not kontaktierte der Verurteilte eine enge Vertraute, jedoch konnte auch sie den strafabwendenden Betrag nicht aufbringen. Infolgedessen wurde der 27-Jährige in eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt gebracht. Die ausschreibende Behörde wurde entsprechend über den Aufgriff und den Vollzug der Maßnahme informiert.
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