BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl auf der Autobahn 61
Anlässlich der zur UEFA EURO 2024 temporär wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an der Grenze zu den Niederlanden kontrollierte die Bundespolizei in der Nacht zum 10. Juli 2024 um 04:50 Uhr einen 33-jährigen Rumänen bei der Einreise aus den Niederlanden auf der Autobahn 61 auf Höhe der Anschlussstelle Kaldenkirchen. Ein Abgleich der Personalien in den polizeilichen Fahndungssystemen ergab, dass der Reisende durch die Staatsanwaltschaft Regensburg mit einem Vollstreckungshaftbefehl wegen Urkundenfälschung gesucht wird. Hiernach ist der Verurteilte durch das Amtsgericht Straubing zu einer Geldstrafe in Höhe von 3000 EUR oder eine 50-tägige Haftstrafe verurteilt worden. Der Mann wurde noch vor Ort verhaftet. Zur weiteren Sachbearbeitung brachte die Beamten den Verhafteten in die Diensträume des Bundespolizeireviers Kempen. Durch Zahlung der fälligen Geldstrafe plus Kosten in Höhe von 3273,50 Euro konnte er die ihm drohende Haftstrafe abwenden. Danach durfte er weiterreisen.
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