(Singen, Lkr. Konstanz) Betrunken mit dem E-Scooter unterwegs (10.07.2024)

Ein junger Mann ist am Mittwochabend betrunken mit einem E-Scooter unterwegs gewesen und von der Polizei erwischt worden. Gegen 18 Uhr kontrollierten die Polizisten einen 30-Jährigen, der zusammen mit einer 31-Jährigen auf einem E-Scooter auf der Rielasinger Straße unterwegs war. Bei der Überprüfung des Mannes stellten sie Alkoholgeruch bei ihm fest. Ein Test mit einem Ergebnis von über 1,4 Promille bestätigte den Verdacht. Der 30-Jährige musste daraufhin in einem Krankenhaus eine Blutprobe abgeben. Ihn erwartet eine Anzeige wegen der Trunkenheitsfahrt. In diesem Zusammenhang weist die Polizei nochmals darauf hin: Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt. Außerdem ist es verboten, zu zweit auf einem E-Scooter zu fahren! Rückfragen bitte an: Katrin Rosenthal Polizeipräsidium Konstanz Pressestelle Telefon: 07531 995-1014 E-Mail: konstanz.pressestelle@polizei.bwl.de