Verkehrssicherheit der Radfahrenden am Nienstedter Pass: Polizei ahndet Verstöße bei Schwerpunktkontrolle
Am Sonntag, 14.07.2024, haben die Einsatzkräfte der Fahrradstaffel Hannover und des Polizeikommissariats Barsinghausen eine gemeinsame Schwerpunktkontrolle auf der Landesstraße (L) 401, dem sogenannten Nienstedter Pass, durchgeführt. Dabei wurden 37 Verstöße festgestellt und geahndet.
Schwerpunkt der Aktion, die von 10:00 bis 14:30 Uhr stattfand, war die Überprüfung des vorgeschriebenen Seitenabstandes beim Überholen von Radfahrenden. Hintergrund ist die Novellierung der Straßenverkehrsordnung 2021, die den Mindestabstand beim Überholen von Fußgängern, Radfahrern und E-Scooter-Fahrern (m/w/d) innerorts auf mindestens 1,5 Meter und außerorts auf mindestens 2 Meter gesetzlich festlegt.
Der Nienstedter Pass, der sich entlang der L 401 zwischen Nienstedt und Egestorf erstreckt, ist eine bekannte Strecke im Deister. Mit einer Höhe von 277 Metern und einer Länge von über vier Kilometern ist er die höchste und längste durchgehend befahrbare Steigung in der Region Hannover. Die beliebte Strecke zieht viele Rennradfahrer und Motorradfahrer an und ist entsprechend stark frequentiert. Frühere Kontrollen dort haben gezeigt, dass der vorgeschriebene Seitenabstand beim Überholen oft nicht eingehalten wird, was in der Vergangenheit bereits zu tödlichen Unfällen geführt hat.
"Bei der Kontrolle am Sonntag stellten die eingesetzten Kräfte fest, dass das Verhalten vieler kontrollierter Verkehrsteilnehmenden bedenklich war", resümiert Polizeihauptkommissar Andreas Diekmann, Koordinator Fahrradstaffel. "Dies deutet auf eine erhebliche Unkenntnis dieser für die Radverkehrssicherheit so wichtigen Vorschrift hin."
Insgesamt wurden 37 Verstöße festgestellt. Davon entfielen 21 auf die Nichteinhaltung des erforderlichen Seitenabstandes und 16 auf das Überholen über eine durchgezogene Linie im Kurvenbereich. Besonders auffällig war die Fahrerin eines Rufbusses, die gleich zweimal gegen die Verkehrsregeln verstieß: Einmal überholte sie trotz durchgezogener Linie in einer Rechtskurve und einige Stunden später erneut, diesmal ohne den vorgeschriebenen Seitenabstand einzuhalten. In beiden Fällen wurde ein Verwarnungsgeld von 30 Euro erhoben. Die Busfahrerin gab an, sie habe geglaubt, dass beim Überholen von Radfahrern nur ein Abstand von einem Meter eingehalten werden müsse.
Um die Verkehrssicherheit auf der L401 zu erhöhen, plant die Polizei weiterhin gezielte Verkehrsüberwachungsmaßnahmen. /nash, rod
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