BPOL NRW: Nach Diebstahl – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl
Gestern Abend (20. Juli) entwendete eine Frau in einem Drogeriemarkt im Essener Hauptbahnhof Lebensmittel. Wenig später nahmen Bundespolizisten diese fest, da sie gegen die Auflagen nach einer Verurteilung verstoßen hatte.
Gegen 18:15 Uhr informierte ein Mitarbeiter einer Drogeriefiliale die Bundespolizei im Hauptbahnhof Essen. Der Ladendetektiv gab gegenüber den Beamten an, dass er die Frau dabei beobachtet habe, wie sie Ware aus dem Verkaufsregal entnommen und dann unter ihrem Arm verstaut habe. Anschließend habe sie den Kassenbereich passiert, ohne die Lebensmittel im Wert von 1,35 Euro zu bezahlen.
Zu den Vorwürfen äußern wollte sich die 47-Jährige nicht. Da sie keine Ausweisdokumente mit sich führte, brachten die Einsatzkräfte sie zur Bundespolizeiwache.
Mittels eines Fingerabdruckscans konnte die Identität der Deutschen festgestellt werden. Überprüfungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund diese zur Festnahme ausgeschrieben hatte. Das Amtsgericht Dortmund hatte die Essenerin im August 2018 rechtskräftig, wegen Diebstahls in fünf Fällen und versuchten Computerbetruges in zwei Fällen, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Dieses Urteil wurde unter bestimmten Auflagen zur Bewährung ausgesetzt.
Da die Gesuchte jedoch in der Vergangenheit gegen mehrere Weisungen verstoßen hatte, ordnete das Amtsgericht die Sicherungshaft an.
Ein Atemalkoholtest ergab, dass die Verurteilte mit 0,9 Promille alkoholisiert war. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Essen wurde die 47-Jährige in das Gewahrsam der Polizei Essen gebracht, um sie am nächsten Tag einem zuständigen Richter vorzuführen.
Die Bundespolizisten leiteten zudem ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls geringwertiger Sachen ein.
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