BPOL NRW: Nicht alles ist erlaubt – Bundespolizei beschlagnahmt Marihuana

Trotz der Teillegalisierung kann der Besitz von Cannabisprodukten nach wie vor strafbar sein. Insbesondere dann, wenn die erlaubten Mengen überschritten werden. Diese Erfahrung hat am Montag (22. Juli) ein 23-jähriger Deutscher am Bahnhof in Rheine machen müssen. In einer Kontrolle der Bundespolizei gab er noch leutselig zu, eine größere Menge Marihuana mitzuführen und händigte zwei Tütchen des Betäubungsmittels aus. Die Einschätzung der Einsatzkräfte, dass die erlaubte Menge von 25 Gramm überschritten war, bestätigte sich beim Wiegen. Das Marihuana mit einem Bruttogewicht von gut 60 Gramm wurde beschlagnahmt. Gegen den nun wortkargen Rheinenser wurde ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (Cannabisgesetz) eingeleitet. Das Cannabisgesetz erlaubt für Volljährige den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis außerhalb der Wohnung. Zu Hause sind bis zu 50 Gramm oder maximal drei Cannabispflanzen erlaubt, wobei die Weitergabe an Dritte verboten bleibt. Bei Verstößen drohen bis zu zwei Jahren Haft oder Geldstrafe. Geringe Überschreitungen können mit Geldbußen geahndet werden. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Münster Pressestelle Markus Heuer Telefon: 0251 97437 - 1012 E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de Internet: Bahnhofstr. 1 48143 Münster Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.