Kontrolle wegen abgelaufener Kennzeichen deckte zahlreiche Straftaten auf
Bei einer vermeintlichen Routinekontrolle am Mittwoch (24.07.2024) auf Grund abgelaufener Kfz-Kennzeichen stießen Beamte der Verkehrspolizei Fürth bei zwei Männern in Unterfarrnbach auf hochwertiges Diebesgut und ein ganzes Bündel weiterer Straftaten. Die Polizisten nahmen die Tatverdächtigen fest.
Der Streife fiel gegen Mittag in der Unterfarrnbacher Straße im Gegenverkehr ein weißer Kastenwagen mit abgelaufenen auswärtigen Kurzzeitkennzeichen auf. Die Beamten entschieden sich zu wenden, um das Fahrzeug zu kontrollieren. Der Aufforderung stehen zu bleiben mittels Anhaltesignalgeber des Streifenwagens kam der Fahrer des Mercedes Vito zunächst nicht nach. Erst nachdem die Polizisten sich mit Blaulicht und Martinshorn vor das Auto setzten, hielt der Mann schließlich widerwillig an.
Bereits zu Beginn der im Anschluss durchgeführten Kontrolle versuchte der Fahrer des Kastenwagens ein Tütchen verschwinden zu lassen. Dies blieb jedoch von den Beamten nicht unentdeckt. Beim Inhalt des Tütchens handelte es sich mutmaßlich um Betäubungsmittel.
Der 35-jährige Lette konnte als Fahrerlaubnis lediglich einen britischen Lernführerschein vorweisen, welcher in der Bundesrepublik Deutschland keine Gültigkeit besitzt.
Bei der Kontrolle des Laderaums stießen die Beamten auf sechs hochwertige Fahrräder. Auf Nachfrage, wo diese herkämen, konnten die beiden Männer keine schlüssigen Angaben machen. Eine Überprüfung der Räder führte schließlich zutage, dass sie teilweise erst kurz zuvor im weiteren Umfeld (unter anderem in Neustadt an der Aisch, Fürth und Erlangen) als gestohlen gemeldet worden waren. Zudem wurden weitere mutmaßlich gestohlene Gegenstände, wie Werkzeug und Elektronikartikel auf der Ladefläche aufgefunden.
Bei einer Abfrage im polizeilichen Fahndungsbestand stellten die Beamten beim 35-jährigen Fahrer zwei bestehende Haftbefehle wegen anderer Delikte fest. Die Polizisten nahmen den Fahrer und seinen 41-jährigen Beifahrer an Ort und Stelle vorläufig fest. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth stellte Haftantrag gegen die beiden Männer.
Da nicht auszuschließen war, dass sich an der Wohnanschrift der Männer weiteres Diebesgut befinden könnte, führten die Einsatzkräfte hier eine Wohnungsdurchsuchung durch. Hier wurden weitere gestohlene Fahrräder sowie kleinere Mengen an Betäubungsmitteln aufgefunden.
Beide Männer müssen sich nun wegen verschiedenster Delikte strafrechtlich verantworten. Sie werden im Laufe des Tages einem Ermittlungsrichter zur Prüfung der Haftfrage vorgeführt.
Erstellt durch: Marc Siegl / mc
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