BPOLI MD: Bei der Fahrscheinkontrolle kein Ticket aber einen Haftbefehl – Mann muss in Haft
Am Donnerstag, den 25. Juli 2024 gegen 15 Uhr konnte ein 49-Jähriger bei der Fahrscheinkontrolle auf der Bahnstrecke von Köthen nach
Magdeburg keinen gültigen Fahrschein vorweisen. Die Zugbegleiterin informierte eine in der Bahn befindliche Streife der Bundespolizei. Eine Überprüfung der festgestellten persönlichen Daten in der Fahndungsdatei der Polizei ergab einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dessau. Demnach verurteilte das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen den Deutschen im Juni 2021, wegen des vorsätzlichen Gestattens des Gebrauchs eines unversicherten Kraftfahrzeugs, rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 600 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen. Da er weder der Zahlungsaufforderung nachkam, noch sich trotz ergangener Ladung zum Strafantritt stellte, erließ jene Staatsanwaltschaft den Strafvollstreckungshaftbefehl im Februar 2023. Diesen eröffneten ihm die Beamten, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle am Hauptbahnhof Magdeburg. Da der Festgenommene den freiheitserlösenden Betrag nicht zahlen konnte, endete seine Reise am selbigen Tag in einer nahegelegenen Justizvollzugsanstalt. Die ausschreibende Behörde wurde über den Aufgriff und den Vollzug der Maßnahme durch die Bundespolizisten informiert. Für das Fahren ohne Fahrschein erhält er entsprechend eine Strafanzeige wegen des Erschleichens von Leistungen.
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