BPOL NRW: Acht Monate und vier Jahre Freiheitsstrafe – Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf verhaftet zwei gesuchte Reisende

Im Rahmen der Einreisekontrolle eines Fluges aus Izmir/Türkei stellte die Bundespolizei am vergangenen Freitagabend (26.07.2024) einen 25-jährigen Deutschen fest, nach dem gefahndet wurde. Das Amtsgericht Remscheid hatte im April dieses Jahres einen Haftbefehl wegen schweren Raubes gegen den Mann erlassen. Demnach wurde er im Mai 2019 zu drei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Nach ergangenem Widerrufbeschluss verblieb hiervon eine Restfreiheitsstrafe von über acht Monaten. Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde der in Remscheid lebende Mann durch die Bundespolizei an die Justizbehörden überstellt. Am darauffolgenden Samstagabend dann wurde ein 48-jähriger Niederländer durch die Bundespolizei kontrolliert, der beabsichtigte, nach Dubai/Vereinigte Arabische Emirate zu fliegen. Die Beamten stellten fest, dass dieser Reisende ebenfalls gesucht wurde. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Mainz im Oktober 2022 einen Haftbefehl wegen eines Verbrechens nach dem Betäubungsmittelgesetz gegen den im Oktober 2020 zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilten Mann erlassen. Hiervon verblieb eine Restfreiheitsstrafe von mehr als vier Jahren. Auch der in den Niederlanden lebende Mann wurde somit nach Eröffnung des Haftbefehls an die Justizbehörden überstellt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.