++unrühmlicher Geschwindigkeitsverstoß in der Stadt Oldenburg++
Am 27.07.2024 wurden von Beamten der Polizei Oldenburg im Stadtgebiet Oldenburg zu den Abendstunden Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Hierbei fiel ein Kradfahrer durch eine rasante Fahrweise besonders auf. Während die Beamten auf der Ecke Maastrichter und Wehdestraße in einem zivilen Dienstwagen positioniert waren, fuhr das besagte Kraftrad mit einem männlichen Fahrer zunächst mit angepasster Geschwindigkeit rechts von der Wehdestraße in die Maastrichter Straße ab. Hier wurde das Krad mit Fahrtrichtung Straßburger Straße dann massiv beschleunigt.
Eine Messung ergab hierbei eine Geschwindigkeit von 158 km/h bei erlaubten 50 km/h.
Die Beamten konnten den jungen Fahrer später kontrollieren.
Die rechtlichen Konsequenzen dieses Verstoßes haben den Fahrer dann schlussendlich deutlich berührt. Ihm wurde die Einleitung eines Strafverfahrens nach § 315d StGB (verbotenes Kraftfahrzeugrennen) erklärt. Sein Führerschein wurde nach Rücksprache mit der hiesigen Staatsanwaltschaft und dem Bereitschaftsrichter in amtliche Verwahrung genommen. Weitere derartige Fahrten dürften somit von diesem Fahrer nicht mehr zu erwarten sein. Er darf ab dem Zeitpunkt der Beschlagnahme seines Führerscheines keine Kraftfahrzeuge mehr führen.
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