Fahrer unter Einfluss von Drogen – S-Pedelec-Fahrer ohne Versicherung, Helm und Fahrerlaubnis
In dieser Woche hat die Polizei bereits mehrere Fahrer aus dem Verkehr gezogen, weil sie unter Einfluss von Drogen oder Alkohol am Steuer saßen. Gerade eine Woche, nachdem sie schon einmal unter Drogeneinfluss auf einem E-Scooter erwischt wurde, stand eine 44-jährige Frau am Dienstag am Breitenfeld erneut auf einem E-Scooter. Ein Drogenvortest fiel positiv aus. Die Frau wurde zur Blutprobenabnahme zur Wache gebracht. Gleichzeitig (Dienstag um 7.30 Uhr) entdeckte eine Streifenwagenbesatzung auf der Herscheider Landstraße ein Fahrzeug, dessen Hauptuntersuchung überfällig war. Die Beamten stoppten das Fahrzeug und stellten fest, dass der Fahrer Anzeichen von Drogenkonsum zeigte. Der 30-Jährige wurde zur Blutprobenabnahme gebracht.
Am Dienstag um 20 Uhr kontrollierte die Polizei eine 24-jährige Pkw-Fahrerin auf der Westfalenstraße. Auch sie zeigte Anzeichen auf Drogenkonsum. Sie wurde zur Wache gebracht, um ihr eine Blutprobe abzunehmen, um bekam eine Anzeige wegen Fahrens unter BTM Heute Nacht gegen 1.50 Uhr kontrollierte eine Polizei-Streife ein Fahrzeug an der Ecke Talstraße/Bodelschwinghstraße. Der 19-jährige Fahrer zeigte drogentypische Anzeichen; ein Drogenvortest fiel positiv aus. Die Beamten brachten ihn zur Blutabnahme auf die Wache und untersagten die Weiterfahrt bis zur vollständigen Ausnüchterung.
Kurz nach 2 Uhr wurde die Polizei über eine alkoholisierte Fahrerin auf der Philippstraße informiert. Erst nach einiger Zeit konnte die zeitweise aggressiv auftretende Frau überzeugt werden, sich freiwillig eine Blutprobe abnehmen zu lassen. Die Polizei beschlagnahmte ihren Führerschein. Die Beamten untersagten das Führen erlaubnispflichtiger Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr.
Am Montagabend fiel der Besatzung eines Streifenwagens an der Talstraße ein mutmaßliches S-Pedelec auf. Der Fahrer missachtete die rote Ampel und bog nach links in die Kölner Straße ein. Die Polizeibeamten verfolgten den Fahrer und hielten ihn an. Im Gegensatz zu "einfachen" Pedelecs, die das "Treten" nur bis zu einer Geschwindigkeit bis zu 25 km/h unterstützen, leistet dieses "S-Pedelec" deutlich mehr und gilt daher als versicherungspflichtiges Fahrzeug, für das eine Fahrerlaubnis nötig ist. Der wurde dem 29-Jährigen allerdings rechtskräftig entzogen. Ein Versicherungskennzeichen gab es nicht. Die Beamten beschlagnahmten das Fahrzeug und schrieben Anzeigen wegen des missachteten Rotlichts, des fehlenden Helms, der fehlenden Versicherung und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
(cris)
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