BPOLI MD: Sitzungshaft für 42-Jährigen
Ein alkoholisierter Mann, der sich am Donnerstag, den 1. August 2024,
gegen 16:45 Uhr liegend im Hauptbahnhof Halberstadt befand, erregte
damit die Aufmerksamkeit einer Streife der Bundespolizei. Die
Einsatzkräfte kontrollierten den Deutschen und glichen seine
Personalien mit dem Fahndungsbestand der Polizei ab. So kam heraus,
dass das Amtsgericht Chemnitz den 42-Jährigen seit März 2024 per
Sitzungshaftbefehl suchte. Hintergrund ist, dass der Angeklagte einer
gefährlichen Körperverletzung seiner Hauptverhandlung, welche im
Februar dieses Jahres anberaumt war, trotz ordnungsgemäß
ergangener Ladung, unentschuldigt fernblieb. Der Sitzungshaftbefehl
dient der Durchführung der Hauptverhandlung. Entsprechend eröffneten
die Beamten den Gesuchten den Haftbefehl, nahmen ihn mit zur
Dienststelle und kontaktierten die ausschreibende Behörde. Letztendlich
wurde er am heutigen 2. August einer Bereitschaftsrichterin am
Amtsgericht Halberdstadt vorgeführt. Die Richterin bestätigte den
Haftbefehl, so dass der Mann an eine Justizvollzugsanstalt übergeben
wurde. Hier wird er bis zu seiner Hauptverhandlung verbleiben.
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