BPOL NRW: Bundespolizei ermittelt nach unerlaubtem Betreten der Gleise in Köln
Am 04. August begab sich im Bereich Köln erneut eine Person unerlaubt in den Gleisbereich. Glücklicherweise befand sich zu diesem Zeitpunkt keine Bahn auf den Gleisen, sodass es zu keiner Kollision kam.
Es gilt: Das Überqueren von Gleisen ist immer lebensgefährlich! Keine Abkürzung ist es wert, sein Leben aufs Spiel zu setzen!
Gegen 21:20 Uhr informierte die Leitstelle die Beamte der Bundespolizeiinspektion Köln darüber, dass eine weibliche Person unbefugt im Gleisbereich auf der Strecke von Köln-Hansaring in Richtung des Kölner Hauptbahnhofs unterwegs sei.
Die Einsatzkräfte begaben sich unmittelbar auf die Suche nach der Frau und sichteten sie einige Minuten später auf dem Versorgungsbahnsteig zwischen Gleis 5 und 6 des Kölner Hauptbahnhofs.
Mit den Worten "Stehen bleiben, Polizei" forderten sie die 20-Jährige auf, anzuhalten. Doch diese ergriff die Flucht über den Versorgungsbahnsteig in Richtung der Hohenzollernbrücke.
Die Beamten eilten der Frau nach und konnten sie schließlich stellen und zu Boden bringen. Anschließend führten die Einsatzkräfte sie zur Durchführung der weiteren polizeilichen Maßnahmen der Dienststelle zu.
Durch das zu Boden bringen verletzte sich die Betroffene an der rechten Schulter. Sie klagte über
starke Schmerzen, sodass der Rettungsdienst der Feuerwehr Köln angefordert wurde.
Gegen 21:50 wurde die 20-Jährige mit dem Rettungswagen in das Augustinerinnen Krankenhaus verbracht. Sie erlitt einen Schlüsselbeinbruch.
Die Beamten leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Vornahme einer Betriebsstörung ein.
Es stellte sich weiterhin heraus, dass die Deutsche hinreichend bekannt ist: einige Monate zuvor hatte sie bereits Reifen eines Dienstfahrzeugs mit einem Grillanzünder angezündet und von einem anderen Dienstfahrzeug die Scheibenwischer abgebrochen.
Durch den unerlaubten Aufenthalt in den Gleisen mussten zwischenzeitig zahlreiche Bahnstrecken gesperrt werden. Von den Sperrungen waren insgesamt 38 Züge betroffen. In der Summe kam es zu Verspätungen von 541 Minuten. Weiterhin kam es zu zwei Teilausfällen sowie drei Umleitungen.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei auf die Gefahren im Gleisbereich hin:
- Das Betreten oder der Aufenthalt im Gleisbereich sind
lebensgefährlich und verboten!
- Züge nähern sich schnell und beinahe lautlos und werden oft erst
sehr spät wahrgenommen!Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de.
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Paula Moll
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