Bochum (ots) - Er hatte einen offenen Haftbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und zudem keine gültige Fahrerlaubnis - was einen 34-jährigen Mann aus Gelsenkirchen jedoch nicht daran hinderte, am Freitag, 2. August, unter dem Einfluss ... Lesen Sie hier weiter...
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