BPOL NRW: Zu Wochenbeginn vier Festnahmen durch die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf

Einen weiteren Fahndungserfolg erzielte die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf am gestrigen Montag (05.08.2024). Insgesamt vier gesuchte Reisende wurden hier im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge festgenommen. Zu Beginn stellten die Bundespolizeibeamten am Montagmorgen einen Bangladescher fest, der beabsichtigte, nach Doha/Katar zu fliegen. Im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle wurde festgestellt, dass der 38-Jährige von der Staatsanwaltschaft Wuppertal gesucht wurde. Diese hatte Ende Juli dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Betruges gegen den im Januar 2023 Verurteilten erlassen. Doch die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 30 Tagen konnte der im Bergischen Land lebende Mann abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 600 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Montagnachmittag wurde ein 46-jähriger Rumäne bei den Beamten zur Grenzkontrolle vorstellig. Er beabsichtigte, nach Bukarest/Rumänien zu fliegen. Hierbei wurde festgestellt, dass der Reisende ebenfalls seit Ende Juli dieses Jahres gesucht wurde. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Traunstein einen Haftbefhel wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den Mann erlassen. Doch der in Rumänien lebende Verurteilte konnte die Geldstrafe in Höhe von 1.560 Euro ebenfalls vor Ort begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 12 Tagen abwenden. Montagabend dann wurde ein 24-jähriger Niederländer kontrolliert, die aus Istanbul/Türkei einreiste. Bei diesem stellten die Bundespolizeibeamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Arnsberg im August 2023 einen Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr gegen den im Februar 2023 Verurteilten erlassen hatte. Doch der in den Niederlanden lebende Mann konnte die ihm auferlegte Geldstrafe in Höhe von 240 Euro vor Ort begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von sechs Tagen abwenden. Zuletzt stellten die Bundespolizisten am gleichen Abend einen Syrer fest, der beabsichtigte, nach Adana/Türkei zu reisen. Im Rahmen der Ausreisekontrolle wurde festgestellt, dass der 38-Jährige von der Staatsanwaltschaft Traunstein gesucht wurde. Im März 2023 wurde durch diese ein Haftbefehl wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gegen den im Februar 2023 rechtskräftig Verurteilten erlassen. Der ebenfalls in den Niederlanden lebende Mann konnte die Geldstrafe in Höhe von 790 Euro vor Ort begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 79 Tagen abwenden. Anschließend setzte er seinen Weg fort. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.