Pressemeldung der Polizei zum diesjährigen 40. Open Flair – Drohneneinsatz
Zum diesjährigen Open Flair in Eschwege werden durch die Polizei erstmalig auch Drohnen eingesetzt.
Hierzu wurde für das Festivalgelände bei der Deutschen Flugsicherung ein polizeilicher Einsatzraum nach §21h Abs. 3 Nr.11 LuftVO definiert und eingerichtet.
Was ist zu beachten?
Daraus ergibt sich ein grundsätzliches Verbot für den Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge (Drohnen, Copter pp.).
Ausgenommen davon sind im Vorfeld genehmigte Drohneneinsätze
durch Veranstalter, Medien oder andere Interessierte, die vor dem Start mit der Polizei abgestimmt werden müssen.
Gegen festgestellte nichtgenehmigte Drohneneinsätze werden Maßnahmen (Abwehr) gegen die Drohne und den Piloten bei entsprechender Detektion veranlasst.
Woran erkennt man die von der Polizei eingesetzte Drohne?
Die Polizei selbst setzt Drohnen ein, die an den Einsatztagen durch ein blaues Blinklicht optisch erkennbar sind.
Der Einsatz der Polizeidrohnen wird zudem vorher angekündigt
(soziale Medien; Beschilderung)
Polizeidirektion Werra-Meißner-Pressestelle; PHK Först/ KHK Künstler
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