E-Roller sind immer noch kein Spielzeug

Seit rund fünf Jahren ist die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr (eKFV) in Kraft. Darin sind die "Spielregeln" für das Fahren sogenannter E-Roller im Straßenverkehr geregelt. Bei den Kontrollen der Polizei im Rhein-Sieg-Kreis entsteht öfter mal der Eindruck, dass nicht jedem bewusst ist, dass er ein Kraftfahrzeug mit Elektromotor führt, sondern ein Spielzeug mit dem man, gerade bei sommerlichen Temperaturen, luftig durch die Gegend "cruisen" kann. Die Bilanz der letzten Tage: Trunkenheit im Straßenverkehr - 33-Jähriger aus Siegburg führt auf der Bonner Straße einen E-Roller unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz - 33-jähriger Brühler ist in Niederkassel-Lülsdorf an einem Verkehrsunfall beteiligt. Der Roller ist nicht versichert. Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz - 22 Jahre alter Mann aus Much fährt auf der Hauptstraße mit seinem E-Roller. Auch hier fehlte das Versicherungskennzeichen. In aller Kürze nochmal die Regeln zum Fahren von E-Rollern: - Mindestalter 14 Jahre, - Alkoholgrenzen wie beim Autofahren (auch mit den gleichen Konsequenzen!!), - nur eine Person auf dem E-Roller, - Fahren auf Radwegen, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen. Wenn keiner vorhanden ist, auf der Fahrbahn. Der Gehweg ist tabu! - E-Roller brauchen eine Betriebserlaubnis und eine gültige Versicherung. (Bi)Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis Pressestelle Telefon: 02241/541-2222 E-Mail: pressestelle@polizei-rhein-sieg.de