BPOLI LUD: Einer reiste weiter, ein anderer musste ins Gefängnis
Nachdem er insgesamt 2.853,00 Euro gezahlt hatte, ging die Reise für einen polnischen Bürger (34) am gestrigen Nachmittag mehr oder weniger planmäßig weiter. Der an die Bundespolizei übergebene Geldbetrag setzt sich dabei aus einer rel. erheblichen Geldstrafe (2.560,00 Euro) und aus Kosten des Verfahrens (293,00 Euro) zusammen. Die Geldstrafe hatte der 34-Jährige vor fast genau sechs Jahren kassiert. Seinerzeit war er vom Amtsgericht Bautzen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. Anschließend hatte er die Begleichung seiner Schulden wohl schleifen lassen. Deshalb ließ die Staatsanwaltschaft Görlitz später seinen Namen auf die Fahndungsliste setzen. Auf den Vollstreckungshaftbefehl, der in dem Zusammenhang ausgestellt wurde, waren Bundespolizisten in der Kontrollstelle auf dem Autobahnrastplatz an der Neiße gestoßen.
Bereits am Montag war ein ukrainischer Reisender in der Grenzkontrollstelle gewissermaßen "steckengeblieben". Nach dem 60-Jährigen fahndete die Staatsanwaltschaft Gießen seit April dieses Jahres. Weil auch er es versäumt hatte, eine Geldstrafe zu bezahlen, wurde auch er von Bundespolizisten festgenommen ... allerdings nicht wieder freigelassen. Ihm fehlten letztlich 1035,00 Euro, um den ersatzweisen Freiheitsentzug abzuwenden. Dieser war vom Amtsgericht Gießen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs angeordnet worden. Der Verurteilte musste also ins Gefängnis.
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