Von der Verkehrskontrolle zum Ermittlungsrichter
Am Dienstag (06.08.2024) kontrollierte eine Streifenbesatzung einen Pkw im Nürnberger Stadtteil St. Johannis. Die Kontrolle endete für den Fahrer vor dem Haftrichter.
Gegen 21:00 Uhr wurde eine zivile Streifenbesatzung in Boxdorf auf ein verdächtiges Fahrzeug aufmerksam. Eine Überprüfung ergab, dass an diesem Pkw gestohlene Kennzeichen angebracht waren. Der Pkw fuhr anschließend von Boxdorf Richtung Nürnberger Innenstadt.
Mit Unterstützung weiterer Streifenbesatzungen konnte der Pkw in St. Johannis bei einer günstigen Gelegenheit einer Kontrolle unterzogen werden. Da der Fahrer verweigerte seine Türe zu öffnen, mussten die Beamten die Scheibe des Pkw einschlagen. Bei der anschließenden Festnahme verletzte sich der Fahrer leicht an den Glassplittern.
Im Rahmen der weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Pkw im Mai in Nürnberg entwendet wurde. Weiter ist der Fahrer nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis, stand unter dem Einfluss von Betäubungsmittel und hatte auch noch eine geringe Menge von diesen einstecken.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wird er nun dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Nürnberg zur Prüfung der Haftfrage vorgeführt.
Er muss sich wegen des Verdachts des besonders schweren Fall des Diebstahls eines Kraftfahrzeuges, Kennzeichendiebstahl, Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmittel und Besitz von Betäubungsmittel verantworten.
Erstellt durch: Maximilian Semlinger / mc
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