BPOL NRW: Mitarbeiterin bespuckt, beleidigt, geschlagen und getreten – Bundespolizei ermittelt
Heute Morgen (9. August) soll es nach einer verbalen Streitigkeit zu einem Angriff gegenüber einer Angestellten im Essener Hauptbahnhof gekommen sein. Bundespolizisten befragten die Jugendliche und ihren Begleiter, nach welchen gefahndet wurde.
Gegen 8 Uhr wurde die Bundespolizei über eine körperliche Auseinandersetzung im Hauptbahnhof Essen informiert. Vor einer Filiale trennte ein Bahnmitarbeiter bereits die Beteiligten. Die Beamten brachten die Betroffenen (27, 15) zur Sachverhaltsklärung in die Wache. Weitere Einsatzkräfte befragten die Geschädigte. Die 57-Jährige gab an, dass das Duo den Schalter aufsuchte, um eine Strafe nach einer Leistungserschleichung bezahlen zu wollen. Der 27-Jährige und seine Begleiterin (15) sollen währenddessen gestritten haben. Gegenüber der Mitarbeiterin sollen sich die beiden respektlos und provokant verhalten haben. Aufgrund eines abgelaufenen Ausweisdokuments sei es dann zu einem Streitgespräch gekommen. Ein gültiges Dokument war für die Bezahlung der Strafe von Nöten.
Daraufhin soll der afghanische Staatsbürger die Angestellte des Verkehrsverbundes beleidigt und mehrfach in ihre Richtung gespuckt haben. Dann soll der Mann sich über den Verkaufstresen gelehnt und die 57-Jährige im Gesicht gekratzt haben. Die Geschädigte habe laut aufgeschrien und die beiden Personen aufgefordert den Laden zu verlassen. Kurz vor dem Ausgang sei die 15-Jährige stehen geblieben. Als die Mitarbeiterin versucht habe, diese aus der Filiale zu schieben, habe diese sich umgedreht und ihr mit der rechten Hand ins Gesicht geschlagen. Dabei sei ihre Brille zu Boden gefallen. Dann soll die syrische Staatsangehörige der Frau erneut ins Gesicht gegriffen und ihr anschließend gegen das Schienbein getreten haben. Daraufhin sei der Sicherheitsdienstmitarbeiter hinzugekommen und habe die Jugendliche festgehalten.
Überprüfungen ergaben, dass der 27-Jährige per Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Wuppertal gesucht wurde. Das Amtsgericht Wuppertal verurteilte den Wohnungslosen im Juni 2023 rechtskräftig, wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, zu einer Geldstrafe in Höhe von 140 Tagessätzen zu je 15,- Euro.
Da der Gesuchte sich weder der ergangenen Strafantrittsladung gestellt, noch die geforderte Summe in der Vergangenheit beglichen hatte, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben.
Die Geldstrafe in Höhe von 2.100 Euro konnte der Verurteilte nicht aufbringen, weshalb er nach seiner Festnahme in eine Justizvollzugsanstalt gebracht wurde.
Die Uniformierten informierten die Erziehungsberechtigte der 15-Jährigen über die Geschehnisse. Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und Beleidigung gegen den 27-Jährigen ein. Auch die Essenerin (15) muss sich wegen der begangenen Körperverletzung verantworten.
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