BPOL NRW: Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf verhaftet am Wochenende fünf gesuchte Reisende
Am vergangenen Wochenende (09.-11.08.2024) stellte die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge insgesamt fünf zur Fahndung ausgeschriebene Personen fest.
Am Freitagabend wurde zu Beginn ein belgischer Staatsangehöriger kontrolliert, der beabsichtigte, nach Dubai/Vereinigte Arabische Emirate zu fliegen. Während der Ausreisekontrolle stellten die Beamten fest, dass der 23-Jährige im September 2023 durch die Staatsanwaltschaft Kleve wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Fahndung ausgeschrieben war.
Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 800 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der in Belgien lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen jedoch abwenden und seine Reise fortsetzen.
Samstagmorgen stellten die Bundespolizeibeamten einen 35-jährigen serbischen Staatsangehörigen fest, der zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Belgrad/Serbien vorstellig wurde. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart im September 2022 einen Haftbefehl wegen unerlaubten Aufenthaltes ohne Aufenthaltstitel gegen den bereits im März 2021 Verurteilten erlassen.
Der in Köln lebende Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen ebenfalls durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 600 Euro bei der Bundespolizei abwenden und seine Reise fortsetzen.
Samstagabend wurde ein niederländischer Staatsangehöriger kontrolliert, der sich zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Nador/Marokko vorstellte. Bei diesem stellten die Bundespolizisten fest, dass die Staatsanwaltschaft Kleve im Dezember 2023 einen Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz gegen den 23-Jährigen erlassen hatte.
Doch der Mann konnte die Erzwingungshaft in Höhe von 17 Tagen abwenden und seine Reise fortsetzen, indem er die Geldbuße in Höhe von 500 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Anschließend trat der Mann seinen Flug nach Marokko an.
Sonntagnachmittag wurde ein 45-jähriger deutscher Staatsangehöriger festgestellt, der sich bei den Beamten zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul/Türkei vorstellte. Gegen diesen Mann lagen zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Düsseldorf vor. Der erste wurde im März dieses Jahres wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen und der zweite im Juni dieses Jahres wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung und Beleidigung gegen den im Mai und Juni 2023 Verurteilten ausgestellt.
Auch der Düsseldorfer konnte die Geldstrafe in Gesamthöhe von 8.300 Euro vor Ort bei der Bundespolizei begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 380 Tagen abwenden.
Zuletzt kontrollierten die Bundespolizeibeamten am Sonntagabend eine niederländische Staatsangehörige, die beabsichtigte, nach Istanbul/Türkei zu fliegen. Bei der 37-Jährigen wurde festgestellt, dass die Staatsanwaltschaft Aachen nach ihr suchte. Im April 2023 wurde durch diese ein Haftbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowie vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit im Verkehr gegen die im Oktober 2022 rechtskräftig Verurteilte ausgestellt.
Die Geldstrafe in Höhe von 3.900 Euro konnte durch die in den Niederlanden lebende Frau nicht beglichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 130 Tagen nicht abgewendet werden. Sie wurde durch die Bundespolizei den zuständigen Justizbehörden überstellt.
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