BPOL NRW: Zwei Jahre in die Justizvollzugsanstalt, anstatt in den Urlaub – Bundespolizei verhaftet Reisenden

Die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf kontrollierte am gestrigen Montagabend (12.08.2024) einen türkischen Staatsangehörigen, der sich bei den Beamten zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Izmir/Türkei vorstellte. Hierbei stellte sich heraus, dass nach dem 32-Jährigen per Haftbefehl gefahndet wurde. Die Staatsanwaltschaft Kleve hatte im August 2023 einen Haftbefehl wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln gegen den bereits im Januar 2019 zu zwei Jahren Freiheitsstrafe Verurteilten erlassen. Da er sich auf die ergangene Strafantrittsmeldung nicht gestellt hatte, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben. Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde der in den Niederlanden lebende Mann durch die Bundespolizei an die zuständigen Justizbehörden überstellt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.