Rollerfahrer bei Verkehrsunfall schwer verletzt
Umfangreiche Ermittlungen wegen des Verdachts verschiedener Delikte
Am Donnerstagabend (15. August) ist ein Rollerfahrer (19) bei einem Verkehrsunfall in Kerpen-Sindorf so schwer verletzt worden, dass er stationär in einem Krankenhaus behandelt werden musste. Rettungskräfte kümmerten sich noch an der Unfallstelle um den jungen Mann und brachten ihn in eine Klinik. Polizisten sicherten die Spuren am Unfallort, nahmen die Aussagen von Zeugen auf und fertigten eine Unfallanzeige. Zudem leiteten die Beamten Ermittlungen wegen des Verdachts der Urkundenfälschung, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eines möglichen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein. Bestandteil der Ermittlungen ist auch die Klärung der Eigentumsverhältnisse des Motorrollers und des daran angebrachten Versicherungskennzeichens.
Nach ersten Ermittlungen war eine Autofahrerin (21) gegen 18.45 Uhr in ihrem Peugeot auf der Landesstraße (L) 163 von Horrem in Richtung Sindorf unterwegs. In Höhe der Einmündung zur Kreisstraße (K) 11 sei aus ihrer Sicht von rechts ein Rollerfahrer in den Einmündungsbereich eingefahren. Die 21-Jährige erklärte bei der Unfallaufnahme, dass es trotz Vollbremsung und Ausweichmanöver zum Zusammenstoß mit dem Rollerfahrer gekommen sei. Durch die Kollision stürzte der Zweiradfahrer und zog sich dabei die Verletzungen zu.
An dem Motorroller war ein blaues Versicherungskennzeichen angebracht. Den geschulten Augen der Polizisten entging jedoch nicht, dass es sich dabei nicht um ein aktuell gültiges Kennzeichen, sondern um eins aus dem Jahr 2021 handelte. Die Ermittlungen ergaben zudem, dass der 19-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Ungereimtheiten bezüglich der Eigentumsverhältnisse des Motorrollers erhärteten den Verdacht, dass das Zweirad und das daran angebrachte Kennzeichen entwendet worden sein könnten. Daher stellten die Polizisten den Roller samt Kennzeichen sicher und ließen es von einem Abschleppunternehmen abtransportieren. Die Ermittlungen zu diesem Verkehrsunfall dauern an. (he)
Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 02271 81-3305
Fax: 02271 81-3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de