BPOLI MD: Gleich zwei Haftbefehle: Gesuchter muss nach Abbruch einer Therapie für 469 Tage in Haft
Am Freitag, den 16. August 2024 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei um 14:00 Uhr auf dem Hauptbahnhof Stendal einen 44-Jährigen. Eine Überprüfung seiner Personaldaten in der Fahndungsdatei der Polizei ergab, dass er gleich zweimal per Vollstreckungshaftbefehl von der Staatsanwaltschaft Stendal gesucht wurde.
So verurteilte ihn das Amtsgericht Stendal bereits im Juli 2019 wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 13 Monaten auf Bewährung. Laut des Haftbefehls hat er die Auflage, sich einer Drogentherapie zu unterziehen, nicht erfüllt und muss daher 387 Tage in Haft.
Zudem hat ihn wiederum das Amtsgericht Stendal im Mai 2021 wegen Urkundenfälschung, Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, Fah-ren ohne Fahrerlaubnis und Gebrauch eines nicht versicherten Fahrzeu-ges zu weiteren acht Monaten Haft verurteilt. Da er, wie bereits erwähnt, seine Therapie abgebrochen hat, muss er davon weitere 82 Tage Freiheitsstrafe verbüßen.
Beide Haftbefehle ergingen am 31. Juli dieses Jahres. Die Bundespolizisten eröffneten diese dem Deutschen, nahmen ihn fest und übergaben ihn an eine Justizvollzugsanstalt.
Die ausschreibende Behörde wurde über den Aufgriff und den Verbleib des Festgenommenen durch die Bundespolizisten entsprechend in Kenntnis gesetzt.
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