BPOLI MD: 180 Tage: 41-Jähriger kann 1800 Euro Geldstrafe nicht zahlen und muss in Haft
Am Mittwoch, den 21. August 2024 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei gegen 08:05 Uhr auf Bahnsteig dreizehn des Hauptbahnhofes Halle (Saale) einen Reisenden. Der Abgleich der Personaldaten des 41-Jährigen im polizeilichen Fahndungssystem ergab einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Halle (Saale). Demnach wurde der Deutsche im August letzten Jahres durch das Amtsgericht Halle (Saale) wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 1800 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 180 Tagen verurteilt. Da der Gesuchte den geforderten Geldbetrag bisher nicht beglichen und sich trotz ergangener Ladung dem Strafantritt nicht gestellt hatte, erging im Mai dieses Jahres der Haftbefehl. Diesen eröffneten die Bundespolizisten dem Mann, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle der Bundespolizei. Da er den erlösenden Betrag von 1800 Euro nicht begleichen konnte, übergaben die Bundespolizisten den Verurteilten an eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt. Die ausschreibende Behörde wurde über den Vollzug und den neuen Aufenthaltsort des Mannes schriftlich in Kenntnis gesetzt.
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