Untauglicher Versuch – Rollerfahrer bedroht Streifenwagen mit grüner Wasserpistole – THC im Spiel
Lfd. Nr.: 0765
Zu einer etwas eigenartigen Bedrohung kam es am Nachmittag des 21. August auf der Märkischen Straße. Ein Rollerfahrer zog während der Fahrt eine grüne Wasserpistole und zielte damit auf die Polizeibeamten.
Gegen 14:40 Uhr fuhren die Beamten die Märkische Straße in Richtung Süden, als sie in etwa auf Höhe der Kreuzung Rheinlanddamm auf einen Rollerfahrer aufmerksam wurden.
Beim Überholen des Motorrollers zog der 25-jährige Dortmunder eine grüne Wasserpistole aus seiner Jackentasche und richtete diese in Richtung des Streifenwagens. Aufgrund dieses doch eher ungewöhnlichen Verhaltens im fließenden Verkehr, entschlossen sich die Beamten den jungen Mann anzuhalten und zu kontrollieren.
Auf die Situation angesprochen, entschuldigte sich der Dortmunder aufrichtig bei den Polizisten und betonte, dass er nur etwas Spaß machen wollte. Dabei räumte er zudem den Konsum von Betäubungsmittel ein, was sich durch einen Drogenvortest auf THC bestätigte.
Es folgte eine Blutprobe auf der Polizeiwache und eine Anzeige wegen des Führens eines Kraftfahrzeuges unter Einfluss berauschender Mittel.
Wichtiger Hinweis des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr:
Mit dem vom Bundestag am 6. Juni 2024 beschlossenen und vom Bundesrat am 5. Juli 2024 gebilligten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wird ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum im Straßenverkehr eingeführt. Außerdem gilt ein absolutes Cannabisverbot am Steuer für Fahranfänger sowie für junge Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Um der besonderen Gefährdung durch Mischkonsum von Alkohol und Cannabis gerecht zu werden, gilt für Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer.
Das Gesetz wurde am 21. August 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die neuen Regelungen treten heute (22. August 2024) in Kraft.
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Polizei Dortmund
Steffen Korthoff
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