BPOLI MD: Ohrfeige führt zur Vollstreckung eines Haftbefehls
Am Montag, den 26. August 2024 wurde die Bundespolizei gegen 18:15 Uhr durch eine Mitarbeiterin der Deutschen Bahn über eine Körperverletzung im Magdeburger Hauptbahnhof informiert. Verständigte Beamte begaben sich umgehend in Richtung des Ereignisortes und konnten eine 16-jährige Geschädigte, zwei Zeugen und eine 21-jährige Tatverdächtige feststellen. Nach ersten Erkenntnissen kennen sich die 16- und 21-jährigen Frauen, jedoch sind sie nicht besonders gut aufeinander zu sprechen. Als die Jugendliche jene Ältere zuvor auf dem Bahnhofsvorplatz bemerkte, bekam sie Angst und lief in den Hauptbahnhof. Die spätere Tatverdächtige folgte der Teenagerin und gab ihr am Informationsschalter der Bahn eine Ohrfeige. Bei der Personalienaufnahme und Überprüfung dieser im polizeilichen Informationssystem der Polizei wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Magdeburg per Vollstreckungshaftbefehl nach der 21-Jährigen suchte. Im Februar dieses Jahres wurde sie wegen Diebstahls geringwertiger Sachen zu einer Geldstrafe von 400 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen verurteilt. Weder zahlte sie die auferlegte Geldstrafe, noch stellte sie sich, trotz zuvor ergangener Ladung, dem Strafantritt. Demnach erließ die besagte Staatsanwaltschaft am 20. August 2024 den Haftbefehl. Diesen eröffneten die Bundespolizisten der Deutschen, nahmen sie fest und mit in die Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof. In ihrer Not kontaktierte die Gesuchte ihren Freund, welcher den freiheitserlösenden Betrag beibringen und für sie begleichen konnte. Aufgrund der aktuellen Tat erhält die 21-Jährige eine weitere Strafanzeige wegen Körperverletzung.
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