BPOL NRW: Vorläufige Festnahme durch Bundespolizei im Kölner Hauptbahnhof
27. August 2024 - Gegen 07:30 Uhr führten Beamte der Bundespolizei Köln eine erfolgreiche Kontrolle auf dem Bahnsteig zu Gleis 6 des Kölner Hauptbahnhofs durch, die zur vorläufigen Festnahme eines 29-jährigen syrischen Staatsbürgers führte.
Die Einsatzkräfte kontrollierten den Beschuldigten, nachdem dieser zuvor Leistungen im öffentlichen Verkehr erschlichen hatte. Gleichzeitig wurde die Bundespolizei von einer Geschädigten informiert, die angab, dass ihr Mobiltelefon während einer Zugfahrt in einem Intercity von Berlin nach Köln entwendet worden sei. Die Frau, die auf dem Weg nach Paris war, bemerkte gegen 04:40 Uhr den Verlust ihres Handys, konnte jedoch keine näheren Angaben zum Tathergang machen. Der Schaden beläuft sich auf 800,- Euro.
Der Beschuldigte konnte sich vor Ort nicht ausweisen und wurde zwecks Identitätsfeststellung zur Behelfswache der Bundespolizeiinspektion Köln gebracht. Bei einer oberflächlichen Durchsuchung fand sich ein niederländischer Aufenthaltstitel in seinem Rucksack. Eine Abfrage im polizeilichen Informationssystem ergab, dass der Mann bereits polizeilich bekannt ist. Die Überprüfung seiner Wohnsitzangaben bestätigte seinen Wohnsitz in den Niederlanden.
Während der Sachverhaltsbearbeitung zeigte der Beschuldigte Widerstand und musste mittels einfacher körperlicher Gewalt zu Boden gebracht und fixiert werden. Bei einer anschließenden Durchsuchung in der Gewahrsamszelle entdeckten die Beamten ein Smartphone in der Unterhose des Mannes. Auf dem Sperrbildschirm des Geräts war ein Foto der Geschädigten zu sehen und sie konnte das Mobiltelefon vor Ort entsperren.
Der 29-Jährige wurde daraufhin über seine Rechte und Pflichten im Strafverfahren belehrt, entschied sich jedoch, keine weiteren Angaben zu machen. Aufgrund der festgestellten Fluchtgefahr - der Mann hat keinen Wohnsitz in Deutschland, keine berufliche Tätigkeit und keine sozialen Bindungen - erfolgte die vorläufige Festnahme im beschleunigten Verfahren. Eine Haftrichterin stimmte diesem Vorgehen zu.
Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde der Beschuldigte dem Gewahrsam in Köln zugeführt.
Er muss sich nun wegen des Diebstahls vor einer Richterin oder einem Richter verantworten.
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