Ennepe- Pressemitteilung des Landrats Olaf Schade im Zusammenhang mit den aktuelle Veranstaltungen
Auch in den nächsten Wochen finden Veranstaltungen, u.a. das Schwelmer Heimatfest und das Stadtfest in Sprockhövel, statt. Landrat Olaf Schade als Behördenleiter der Polizei des Ennepe-Ruhr-Kreises steht nach den traurigen und bestürzenden Ereignissen vom vergangenen Freitag in Solingen im regelmäßigen und engen Austausch innerhalb der Polizei und allen Verantwortlichen der Kommunen im Kreisgebiet. Er richtet sich nochmal persönlich an die Bürgerinnen und Bürger im Ennepe-Ruhr-Kreis, die diese Veranstaltungen besuchen möchten: "Natürlich kann ich Ihnen für die kommenden Feste keine 100-prozentige Sicherheit zusagen. Es liegen derzeit keine Hinweise oder Anhaltspunkte vor, die auf einen Anschlag oder eine gewalttätigte Aktion gegen Besucher, Teilnehmer oder Schausteller hinweisen. Lassen Sie sich deshalb nicht davon abhalten ein Fest zu besuchen."
Olaf Schade möchte in diesem Zusammenhang jedoch nochmal den eigenen Blick der Bürgerinnen und Bürger schärfen. Wenn Sie verdächtige Feststellungen machen, melden Sie diese schnellstmöglich. Wenn nicht sofort anwesende Sicherheitskräfte angesprochen werden können, sollte umgehend über den Notruf 110 Kontakt zur Polizei hergestellt werden.
Auch das Thema "Waffenverbotszone" rückt nochmal in den Fokus. Es gibt keine Veranlassung bei den aktuellen Volks- und Stadtfesten im Kreisgebiet eine Waffenverbotszone einzurichten. Die rechtlichen Voraussetzungen (konkrete Gefährdungshinweise hier vor Ort) sind nicht gegeben.
Die Polizei macht aber nochmal ganz deutlich, dass das Mitführen von Waffen und gewissen Messerarten auch ohne die Anordnung einer Waffenverbotszone bei Veranstaltungen wie Volks- und Stadtfesten ohnehin gesetzlich verboten ist. Dieses wird jedoch entschlossene Täter nirgendwo von einer Tat abhalten. Aber dennoch appelliert die Polizei an ihre Bürgerinnen und Bürger, grundsätzlich auf das Mitführen von Messern und Schusswaffen (insb. bei Volksfesten) zu verzichten, nicht nur, wenn es (wie hier), gesetzlich verboten ist. Vielmehr verhindert der Verzicht, gerade in emotionalen und evtl. durch Alkoholkonsum gekennzeichneten Situationen, den Impuls, ein Messer einzusetzen, nachzugeben.
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