Bundespolizei Flughafen Hannover: Haftbefehle, Springmesser und 993 Straftaten
In der Nacht vom Donnerstag auf Freitag konnte die Bundespolizei am Flughafen Hannover drei Haftbefehle vollstrecken und ein Springmesser beschlagnahmen, aber der Reihe nach.
Gegen 01:00 Uhr wurde bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Antalya ein 39-jähriger festgestellt. Bei der Kontrolle seiner Personalien stellten die Beamten fest, dass der Mann durch die Staatsanwaltschaft Hannover mit Untersuchungshaftbefehl gesucht wurde. Wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsbestimmungsrecht, Entziehung Minderjähriger wurde nach dem Mann gefahndet. Der 43-jährige wurde verhaftet und umgehend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht um ihn dort dem Haftrichter vorzuführen.
Nur wenige Minuten später wurde ein 41-jähriger durch die Beamten der Bundespolizei kontrolliert. Auch er war mit dem Flug aus Antalya nach Hannover gereist. Auch hier konnte bei der Einreisekontrolle ein Untersuchungshaftbefehl sowie ein Europäischer Haftbefehl festgestellt werden. Seit 2019 bestand dieser schon. Die Staatsanwaltschaft Hildesheim suchte den Mann schon lange, da dieser wegen insgesamt 993 Straftaten, die er im Zeitraum 2013 bis 2018 begangen haben soll, zur Verantwortung gezogen werden sollte. 989 Fälle des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln (BTM), zwei Fälle des Besitzes von nicht geringen Mengen von BTM, ein Fall des unerlaubten Erwerbes von BTM und ein Fall in dem der Mann zum Erwerb von BTM angestiftet haben soll standen im polizeilichen Fahndungssystem. Der 41-jährige wurde verhaftet, in eine Justizvollzugsanstalt gebracht und wird heute Vormittag dem Haftrichter vorgeführt.
Nach kurzer Pause wurde eine 48-jähriger festgestellt, die aus Varna kommend den Beamten auffiel. Die Frau hatte aus einer Verurteilung wegen Betruges ihre Strafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu je 40 Euro nicht vollständig bezahlt. Daraufhin ließ die Staatsanwaltschaft Stade die Frau mit Haftbefehl suchen. Die noch offenen 11 Tagessätze mit einem Gesamtbetrag von 440 Euro wurden durch die 48-jährige vor Ort bei den Beamten beglichen, so dass die Frau ihre Heimreise antreten konnte.
Bei der Reisegepäckkontrolle hatten dann am Vormittag die Luftsicherheitsassistenten ein gutes Auge. Im Koffer einer 74-jährigen befand sich ein Gegenstand, bei dem nicht ausgeschlossen werden konnte, dass es sich um einen verbotenen Gegenstand handeln könnte. Daraufhin wurde im Beisein der Bundespolizei und der Besitzerin der Koffer geöffnet. Die Beamten fanden ein Springmesser, welches einen verbotenen Gegenstand gemäß dem Waffengesetz darstellt. Mit einer Strafanzeige im Gepäck konnte die ältere Dame ihre Reise nach Paris fortsetzen.
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