BPOL NRW: 25-Jähriger leistet Widerstand nach Fahrgelddelikt und spuckt nach Bundespolizisten
Ohne gültigen Fahrschein für einen Regionalexpress, fuhr am gestrigen Morgen (29. August) ein junger Mann von Essen-Borbeck zu dem Essener Hauptbahnhof. Während der strafprozessualen Maßnahmen widersetzte er sich den eingesetzten Bundespolizisten, beleidigte, bedrohte diese und spuckte nach ihnen.
Gegen 6:25 Uhr wurde die Bundespolizei in Essen über ein Fahrgelddelikt in dem RE16 zwischen Essen-Borbeck und dem Essener Hauptbahnhof informiert. Auf dem Bahnsteig zu Gleis 8 befand sich bei dem Eintreffen der Beamten bereits der Regionalexpress, in dem sich der Tatverdächtige aufhielt. Zuvor soll dieser bei einer Fahrscheinkontrolle außer Stande gewesen sein, ein gültiges Ticket vorzulegen. Nach mehrfacher Aufforderung durch die Polizeibeamten verließ der 25-Jährige schließlich den Zug. Da er keinerlei Ausweisdokumente mit sich führte, wurde er dem Bundespolizeirevier im Hauptbahnhof Essen zugeführt. Hier weigerte der guineische Staatsbürger erneut, der Aufforderung der Uniformierten Folge zu leisten und widersetzte sich ihnen. Daraufhin führten die Polizisten den Mann aus Dorsten zu Boden und fixierten ihn. Auch hier zeigte er sich mit den Maßnahmen nicht einverstanden und sperrte sich, indem er seine Arme unter seinem Oberkörper verschränkte. Im Rahmen der Tathandlung spuckte der Guineer immer wieder in die Richtung der Bundespolizisten. Zudem hielt er ein Feuerzeug fest umschlossen in seiner rechten Hand, welches er erst nach der Setzung eines Schmerzreizes losließ. Verletzt wurde während der Tathandlung niemand.
In der Bundespolizeidienststelle stellten die Beamten die Identität des Aggressors zweifelsfrei fest. Ermittlungen ergaben, dass der 25-Jährige sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhält.
Während der Überprüfung spuckte und trat der Beschuldigte immer wieder gegen die Wände und die Tür der Gewahrsamszelle, schrie lautstark umher und drohte den Einsatzkräften mit Gewalt.
Nach Rücksprache mit der zuständigen Ausländerbehörde, wurde dem Dorstener eine Anlaufbescheinigung ausgehändigt.
Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Erschleichens von Leistungen, gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet ein.
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