BPOL NRW: Bundespolizei stellt Tatverdächtige nach gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung
Am frühen Sonntagmorgen (1. September) sollen drei Männer zwei junge Frauen am Essener Hauptbahnhof belästigt haben. Als diese ihren Unmut und ihr Desinteresse äußerten, sollen sie von einem der Tatverdächtigen beleidigt worden sein. Zudem soll einer der Männer eine der 18-Jährigen angespuckt und nach dieser getreten haben. Bundespolizisten stellten die Verdächtigen.
Gegen 5:40 Uhr wurde die Bundespolizei in Essen über eine körperliche Auseinandersetzung am Busbahnsteig des Essener Hauptbahnhofs informiert. An dem Busbahnsteig 7 trafen die Einsatzkräfte auf zwei Frauen, welche die Beamten bereits aus der Ferne auf zwei Männer hinwiesen, die sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite aufhielten.
Die beiden 18-jährigen Frauen gaben gegenüber den Uniformierten an, dass sie zunächst von dem 27- und 49-Jährigen sowie einem zu dem Zeitpunkt Unbekannten belästigt worden sein. Die Männer sollen die Essenerinnen immer wieder mit verschiedenen Kosewörtern angesprochen haben. Im Rahmen des verbalen Konflikts soll der eritreische Staatsangehörige (27) sie schließlich beleidigt haben. Zudem stellte sich während der Sachverhaltsklärung heraus, dass der dritte Mann eine der jungen Frauen bespuckt und nach ihr getreten haben soll. Der Beschuldigte konnte vor Ort zunächst nicht angetroffen werden. Zur Durchführung weiterer strafprozessualer Maßnahmen wurden die Deutschen (18, 18) sowie die Somalier (27, 49) der Bundespolizeiwache im Hauptbahnhof Essen zugeführt.
Vor Ort stellten die Bundespolizisten die Identität aller Beteiligten fest. Ermittlungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund, aufgrund von Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, nach dem Aufenthaltsort des Wohnungslosen (27) fahnden ließ.
Im Anschluss wurden die Essenerinnen, der Beschuldigte (27) sowie der Zeuge (49) aus der Dienststelle entlassen.
Unterdessen führten weitere Beamte eine Fahndung nach dem bislang Unbekannten durch. Diesen stellten sie schließlich in der Haupthalle des Bahnhofs und führten ihn den Wachräumen zu. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab, dass dieser mit 1,36 Promille alkoholisiert war. Als die Einsatzkräfte den 24-jährigen guineischen Staatsbürger mit dem Sachverhalt konfrontierten, machte dieser von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Die Bundespolizisten leiteten gegen den Dorstener (24) ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein. Der 27-Jährige wird sich wegen Beleidigung verantworten müssen.
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