BPOL NRW: Bundespolizei ermittelt nach körperlicher Auseinandersetzung unter Zuhilfenahme von Messern
Am Montagnachmittag (2. September) kam es in einer Bäckerei im Hauptbahnhof Gelsenkirchen zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Mitarbeitern. Einer der Beschuldigten flüchtete, wurde wenig später aber von den eingesetzten Bundespolizisten gestellt.
Gegen 15:30 Uhr wurde die Bundespolizei in Gelsenkirchen über eine körperliche Auseinandersetzung unter Zuhilfenahme von Messern in einer Bäckerei im Hauptbahnhof in Kenntnis gesetzt. Zudem wurden die Einsatzkräfte darüber unterrichtet, dass einer der Beteiligten mit einem Messer bewaffnet geflüchtet sei. Die Bundespolizisten begaben sich unverzüglich zu der Filiale, in der sie auf den 24-Jährigen und zwei Zeugen trafen.
Vor Ort stellte sich heraus, dass es sich bei den Kontrahenten (24, 27) um Mitarbeiter der Bäckerei handelte. Zuvor soll es in dem Zubereitungsraum zu einer verbalen Streitigkeit gekommen sein, aus welcher sich eine körperliche Auseinandersetzung zwischen den syrischen Staatsbürgern (24, 27) entwickelte. Laut Zeugenaussagen sollen beide Männer zunächst mit Fäusten aufeinander eingeschlagen und plötzlich beide nach einem Messer gegriffen haben. Der 32-jährige Zeuge soll die Männer kurz darauf voneinander getrennt haben, woraufhin der 27-Jährige flüchtete.
Da der Mann aus Uelzen (24) über Schmerzen klagte, welche aus den Verletzungen an seinem Kopf und an den Fingern resultierten, wurde ein Rettungswagen angefordert. Nach einer ersten medizinischen Untersuchung brachten die Rettungssanitäter den Beschuldigten (24) in ein zuständiges Krankenhaus.
Unterdessen führten die Beamten eine Fahndung im Nahbereich durch, als sie erneut durch die Filiale kontaktierten wurden. Ein Mitarbeiter setzte die Polizisten darüber in Kenntnis, dass der Syrer (27) zurückgekehrt sei. Die Einsatzkräfte fixierten den Mann und führten ihn der Dienststelle zu. Bei einer Durchsuchung des Mannes fanden die Uniformierten keinerlei gefährliche oder verbotene Gegenstände auf. Die Identität des Gelsenkircheners wurde zweifelsfrei festgestellt. Da auch er Verletzungen aufwies, wurde der Beschuldigte (27) durch medizinisches Personal untersucht. Aufgrund der fehlenden Dringlichkeit der Behandlung gab er an, sich selbstständig in ärztliche Behandlung begeben zu wollen.
Das durch den 24-Jährigen genutzte Küchenmesser, welches Blutanhaftungen aufwies, wurde sichergestellt. Zudem nahmen die Einsatzkräfte Abstriche der Blutanhaftungen, welche sich auf dem Boden in der Filiale befanden.
Die Bundespolizisten leiteten sowohl gegen den 24- als auch gegen 27-Jährigen syrischen Staatsbürger ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung ein.
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