BPOLI MD: 45 Tage: 63-Jähriger kann 450 Euro Geldstrafe nicht zahlen und muss in Haft
Am Dienstag, den 3. September 2024 traf eine Streife der Bundespolizei gegen 01:18 Uhr auf dem Bahnhof Oschersleben im Wartemodul des Bahnsteigs auf eine schlafende Person und kontrollierte diese. Der Abgleich der Personaldaten des 63-Jährigen mit dem polizeilichen Fahndungssystem ergab einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Würzburg. Demnach wurde der in Marokko geborene Staatenlose im Dezember letzten Jahres durch das Amtsgericht Würzburg wegen eines Vergehens gegen das Aufenthaltsgesetz zu einer Geldstrafe von 450 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen verurteilt. Da der Gesuchte den geforderten Geldbetrag bisher nicht beglich und unbekannten Aufenthaltes war, erging am 19. August dieses Jahres der Haftbefehl. Diesen eröffneten die Bundespolizisten dem Mann, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle der Bundespolizei. Da er den erlösenden Betrag von 450 Euro nicht begleichen konnte, übergaben die Bundespolizisten den Verurteilten an eine nahe gelegene Justizvollzugsanstalt. Die ausschreibende Behörde wurde über den Vollzug der polizeilichen Maßnahme schriftlich in Kenntnis gesetzt.
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