BPOL NRW: 90 Tage JVA – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl
Gestern Abend (10. September) überprüften Bundespolizisten im Essener Hauptbahnhof einen Mann. Dieser wurde bereits von einer Staatsanwaltschaft gesucht.
Gegen 23:50 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Hauptbahnhof Essen. Dabei trafen sie auf einen 44-Jährigen und kontrollierten diesen. Der Mann händigte seinen vorläufigen Personalausweis aus. Überprüfungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Essen nach diesem fahnden ließ.
Das Amtsgericht Essen verurteilte den Deutschen im Oktober 2023 rechtskräftig, wegen Diebstahls geringwertiger Sachen, zu einer Geldstrafe von 90 Tagesätzen zu je 5,- Euro.
Der Verurteilte hatte sich bisher der Strafvollstreckung entzogen und auch die geforderte Summe in Höhe von 450,- Euro (zzgl. Verfahrenskosten) nicht beglichen.
Ein Fingerabdruckscan bestätigte in der Bundespolizeiwache seine Identität zweifelsfrei. Der Wohnungslose versuchte mehrfach seinen Bruder zu kontaktieren, jedoch ohne Erfolg. Er selbst konnte den Betrag nicht aufbringen. Ein Atemalkoholtest ergab, dass der 44-Jährige mit 0,4 Promille alkoholisiert war.
Bei einer Durchsuchung fanden die Beamten sechs Tabletten eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels auf und stellten diese sicher. Nach eigenen Angaben habe der Mann diese nicht von einem Arzt verschrieben bekommen.
Nach seiner Festnahme brachten die Einsatzkräfte den Gesuchten für die nächsten 90 Tage in eine Justizvollzugsanstalt. Zudem muss der Polizeibekannte sich nun wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz verantworten.
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