Grenzkontrollen in Niedersachsen an der deutsch-niederländischen Grenze
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Ab dem 16. September 2024 um 00:00 Uhr werden an der deutsch-niederländischen Grenze durch die Bundespolizeidirektion Hannover Kontrollstellen eingerichtet und der grenzüberschreitende Verkehr kontrolliert. Im Bereich der dort örtlich zuständigen Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim wird es in Niedersachsen feste Kontrollstellen an folgenden Orten geben:
- Autobahn A 30 bei Bad Bentheim, - Autobahn A 280 bei Bunde -
Bundesstraße 402 bei Schöninghsdorf (Höhe Meppen)Darüber hinaus wird die Bundespolizei im grenznahen Raum zu den Niederlanden auch auf den Nebenstraßen Fahndungsmaßnahmen durchführen.
Die Umsetzung der Binnengrenzkontrollen bedeutet konkret, dass relevante Fahrzeuge und Personen aus dem fließenden Verkehr herausgeleitet und einer grenzpolizeilichen Kontrolle unterzogen werden.
Auch der grenzüberschreitenden Bahnverkehr wird durch die Bundespolizei verstärkt kontrolliert werden.
Für diese Maßnahmen wird die Bundespolizeidirektion Hannover durch Kräfte der Bundesbereitschaftspolizei unterstützt. Der Einsatz wird eng mit der der Landespolizei Niedersachsen, dem Zoll und niederländischen Sicherheitsbehörden abgestimmt.
Die Auswirkungen auf Pendler sowie den weiteren Personen- und Warenverkehr sollen dabei so gering wie möglich gehalten werden. Hierzu können die Reisenden auch einen wesentlichen Beitrag leisten. Personalausweise oder Reisepässe sowie, falls erforderlich, Aufenthaltstitel sollten beim Grenzübertritt griffbereit sein. Es ist darüber hinaus zu beachten, dass bei jedem Grenzübertritt die entsprechenden Dokumente mitgeführt und auf Verlangen ausgehändigt werden müssen.
Die Bundesministerin des Innern und für Heimat hat am 9. September 2024 bekannt gegeben, dass gegenüber der Europäischen Kommission die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen an den deutschen Landbinnengrenzen mitgeteilt wurde. Die Bekanntgabe umfasst ergänzend die Landgrenzen zu Frankreich, Luxemburg, Belgien, den Niederlanden und Dänemark.
Die Anordnung gilt ab dem 16. September 2024, 00:00 Uhr, und umfasst zunächst einen Zeitraum von sechs Monaten.
Die bereits für die Landbinnengrenzen zu Polen, Tschechien, Österreich und der Schweiz vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen werden weiter fortgesetzt.
Die Gründe für die Anordnung liegen in der weiteren Begrenzung der irregulären Migration sowie dem Schutz der Inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere der Schutz vor islamistischem Terrorismus sowie schwerer grenzüberschreitender Kriminalität steht im Fokus der Maßnahmen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Hannover
Möckernstraße 30
30163 Hannover
Marcus Arnold
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