Bundespolizei am Hamburg Airport: Festnahme – Erschleichen von Leistungen kostet über 2.400 Euro, Freund zahlt, Flug verpasst
Am Montagmorgen wollte ein 37-jähriger syrischer Staatsangehöriger von Hamburg nach Istanbul fliegen. Gegen 5:15 Uhr stellte er sich zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle an und wurde durch Kräfte der Bundespolizei überprüft. Die Fahndungsabfrage ergab, dass der Mann mit gleich 3 Haftbefehlen gesucht wird.
Die Staatsanwaltschaft Dortmund sucht seit Juli 2022 wegen Erschleichens von Leistungen nach dem Mann. Es war eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu jeweils 10 Euro zu zahlen. Davon war erst ein Teil beglichen worden, sodass nun noch 35 Tagessätze zu zahlen waren. Alternativ waren 35 Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen.
Seit Februar 2023 sucht die Staatsanwaltschaft Stade nach dem Mann. Auch hier war das Erschleichen von Leistungen der Grund. 170 Tagessätze zu jeweils 10 Euro waren zu zahlen. 170 Tage Ersatzfreiheitsstrafe waren die Alternative.
Und:
Seit März 2023 bestand ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dortmund wegen des Erschleichens von Leistungen. Hier waren 40 Tagessätze zu jeweils 10 Euro vermerkt. Als Ersatzfreiheitsstrafe kamen 40 Tage in Frage.
In Summe waren somit 2.450 Euro zu zahlen. Dies war dem Mann nicht möglich, sodass er einige Telefonate führte. Schließlich erreichte er einen Freund, der bereit war, das Geld für ihn zu zahlen. So konnte der Freund bei der Bundespolizei am Flughafen Hamburg die geforderte Gesamtsumme zahlen. Zudem interessierten sich zwei Staatsanwaltschaften im Rahmen von Aufenthaltsermittlungen für den Wohnort des festgenommenen Mannes. Gegen 10:45 Uhr konnte er schließlich aus der polizeilichen Maßnahme entlassen werden. Seinen Flug hat er jedoch verpasst.
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