BPOLI MD: 2850 Euro Geldstrafe oder 145 Tage Haft – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle
Am Samstag, den 14. September 2024 verließ ein 81-Jähriger gegen 13:45 Uhr eine Einkaufsfiliale im Hauptbahnhof Halle (Saale) mit Waren, ohne diese zuvor zu bezahlen. Bei der Kontrolle und Personalienüberprüfung des Mannes wurde bekannt, dass zwei Staatsanwaltschaften per Vollstreckungshaftbefehl nach jenem Herrn suchten. Bereits im September 2023 verurteilte ihn das Amtsgericht Dessau-Roßlau wegen des Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 1500 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen. Weder zahlte er den auferlegten Geldbetrag, noch stellte er sich, trotz zuvor ergangener Ladung, dem Strafantritt. Demnach erließ die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau am 3. September 2024 einen Vollstreckungshaftbefehl. Ein Weiterer wurde acht Tage später durch die Staatsanwaltschaft Dresden, Außenstelle Gutenbergstraße, erlassen. Zuvor wurde jener 81-Jähriger im April dieses Jahres durch das Amtsgericht Dresden wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Auch hier zahlte er weder den auferlegten Betrag, noch stellte er sich dem Strafantritt. Beide Haftbefehle eröffneten die Beamten dem Mann, nahmen ihn fest und mit in die Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof. Den haftabwendenden Betrag in Summe von 2850 Euro konnte der Gesuchte nicht aufbringen und wurde nach Beendigung der erforderlichen Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Die ausschreibenden Behörden wurden entsprechend informiert. Zudem erhält der Deutsche eine erneute Strafanzeige wegen Diebstahls.
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