BPOLI MD: 64-Jähriger möchte helfen, wird unvermittelt angegriffen – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl
Am Samstag, den 14. September wurde das Bundespolizeirevier Halle (Saale) fernmündlich über eine Körperverletzung am Bahnhof Roßla informiert. Verständigte Einsatzkräfte fuhren, unter Nutzung von Blaulicht und Martinshorn, unverzüglich in Richtung des Ereignisortes. Nach ersten Erkenntnissen sprach ein Mitarbeiter der Deutschen Bahn gegen 08:10 Uhr einen 37-Jährigen an und forderte diesen auf seinen Sitzplatz auf einem Geländer im Gefahrenbereich der Bahngleise zu verlassen. Sofort reagierte der Mann ungehalten, lief in Richtung des 64-jährigen Mitarbeiters und trat mehrfach in dessen Richtung. Daraufhin fiel dieser zu Boden, dennoch ließ der Tatverdächtige nicht vom Geschädigten ab und trat weiter in Richtung seines Oberkörpers. Ein achtsamer Zugbegleiter bemerkte die Situation und eilte dem 64-Jährigen zu Hilfe. Dieser erlitt durch den Angriff eine blutende Schürfwunde am Knie, Schmerzen im Oberkörper und eine zerrissene Hose und wollte sich anschließend eigenständig in ein Krankenhaus begeben. Bei der Kontrolle des Tatverdächtigen und Überprüfung seiner ermittelten Personalien wurde bekannt, dass eine Staatsanwaltschaft per Vollstreckungshaftbefehl nach dem Deutschen suchte. Im März dieses Jahres verurteilte ihn das Amtsgericht Frankfurt am Main wegen Diebstahls geringwertiger Sachen zu einer Geldstrafe von 300 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen. Lediglich die Hälfte des auferlegten Geldbetrages beglich der Verurteilte, weitere Zahlungen blieben aus. Zudem war er unbekannten Aufenthalts. Demnach erließ die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main am 9. September den Haftbefehl. Diesen eröffneten die Beamten dem Mann, nahmen ihn fest und mit in die Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof. Den haftabwendenden Betrag in Summe von von 150 Euro konnte der Gesuchte nicht aufbringen und wurde nach Beendigung der strafprozessualen Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Die ausschreibende Behörde wurde entsprechend informiert. Zudem erhält er erneute Strafanzeigen wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung sowie gefährlicher Körperverletzung.
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