BPOLI PW – GdpD POM: Urkundenfälschungen, Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz u.a. Einschleusen von Ausländern in mehreren Fällen und Fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt
Bei der Kontrolle eines Mietfahrzeugs mit deutscher Zulassung am Sonntagabend in Pasewalk, durch Kräfte der GDE Süd, wurden ein Syrer (37) und ein Jordanier (36) überprüft. Beide waren im Besitz von aufenthaltslegitimierenden Ausweisen. Allerdings das Führen eines Fahrzeuges war für beide Fahrzeuginsassen nicht erlaubt. Der Syrer hatte eine unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis durch die FE Behörde der Kreises Pinneberg. Kurzerhand wollte der Jordanier das KFZ weiterführen. Dazu legte er einen ukrainischen Führerschein vor. Dieser stellte sich als Totalfälschung heraus. Der Führerschein wurde sichergestellt und die Weiterfahrt untersagt. Sie werden sich nun wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung verantworten müssen.
Zwei Georgier sowie ein Bosnier (42) wurden als Fahrer und Insassen eines Pkw mit deutscher Zulassung am Freitagabend im Rahmen der Wiedereinführung der Grenzkontrolle auf der BAB 11 kontrolliert. Der georgische Fahrer (20) wies sich zur Kontrolle mit rumänischer ID-Karte und rumänischem Führerschein aus. Beide Dokumenten stellten sich als Totalfälschung heraus. Auch der zweite Georgier (22) wies sich zur Kontrolle mit rumänischer ID-Karte aus. Dieses Dokument stellte sich ebenfalls als Totalfälschung heraus. Des Weiteren lagen gegen die beide Georgier abgelehnte Asylanträge vor. Die gefälschten Dokumente wurden beschlagnahmt und entsprechende Strafanzeigen gegen das Aufenthaltsgesetz und Urkundenfälschung gestellt.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Bosnier,der gültige Dokumente zum Aufenthalt vorlegen konnte, nach Aufnahme der Strafanzeige wegen des Versuchs des Einzelschleusens von Ausländern, seine Reise fortsetzen, die beiden Georgier wurden nach Polen zurückgewiesen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Pasewalk mit Gemeinsamer deutsch-polnischer
Dienststelle Pomellen
Lars Petersen
Telefon: +49 38378 230-130
Handy: +49 1723118075
E-Mail: lars.petersen@polizei.bund.de
Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.
Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.
Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.
Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.
Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
.