Bad Salzuflen/Leopoldshöhe. Verbotenes Kraftfahrzeugrennen durch Stadtgebiet – 25-Jähriger flüchtet unter Alkohol- und Drogeneinfluss vor Polizeikontrolle.
Bei einer nächtlichen Streifenfahrt auf der Hauptstraße in Bad Salzuflen-Holzhausen fiel den Polizeibeamten am frühen Samstagmorgen (14.09.2024) gegen 2.20 Uhr ein Mini Cooper S Roadster auf. Beim Erblicken der Polizei beschleunigte der Mini-Fahrer unvermittelt, um vor einer Verkehrskontrolle zu flüchten. Der Streifenwagen nahm mit Sonder- und Wegerechten die Verfolgung auf, die über die Hauptstraße und Ostwestfalenstraße sowie durch einen abgesperrten Baustellenbereich innerhalb von Bad Salzuflen führte. Der Flüchtige war dabei unter anderem mit Geschwindigkeiten von bis zu 170 km/h unterwegs.
Als der Mini-Fahrer in die Bextener Straße abbog, verlor er die Kontrolle über seinen Wagen und prallte gegen ein Verkehrszeichen. Trotz Unfall hielt der Mann nicht an, sondern flüchtete in Richtung Bielefelder Straße weiter vor der Polizei. Über die Bohlenstraße raste der Mini in Richtung Leopoldshöhe weiter und durchquerte dort die Wülferstraße, Wülferheide und Wülfersche Straße.
Schlussendlich bog der Fahrer über den Alten Postweg in die Bielefelder Straße ein und hielt dort am Fahrbahnrand. Der Streifenwagen hinderte ihn an einer weiteren Flucht. Die Polizeibeamten stellten den 25-jährigen Fahrer in seinem Mini. Ein unbekannter männlicher Beifahrer flüchtete über einen Garten in unbekannte Richtung.
Da der Mann aus Leopoldshöhe deutliche Anzeichen eines Alkohol- und Drogenkonsums zeigte, wurden sowohl ein freiwilliger Alkoholvortest als auch ein Drogenvortest durchgeführt - beide verliefen positiv, so dass ihm auf der Polizeiwache auch eine Blutprobe entnommen wurde. Im weiteren Verlauf der Kontrolle stellte sich heraus, dass der 25-Jährige keine gültige Fahrerlaubnis besaß, da ihm diese bereits entzogen wurde. Der Mini Cooper wurde sichergestellt. Darin konnte zusätzlich Kokain aufgefunden werden, welches ebenfalls sichergestellt wurde. Die weiteren Ermittlungen gegen den 25-Jährigen dauern an. Er muss sich nun wegen eines Sammelsuriums an Straftaten verantworten: Verbotenes Kraftfahrzeugrennen, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs infolge von Betäubungsmittel- und Alkoholkonsum, Verkehrsunfall-Flucht sowie Drogenbesitz.
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