BPOL NRW: Bundespolizei verhaftet 31-Jährigen am Bahnhof Goch
Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend Grenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch. Die Maßnahmen umfassen nicht nur die Grenzlinie, sondern auch den 30-Kilometer Grenzbereich. Dabei geht die Bundespolizei anhand aktueller Lageerkenntnisse sowie aufgrund grenzpolizeilicher Erfahrungen vor. Die Binnengrenzfahndung erfolgt uniformiert und zivil. Hierbei sollen insbesondere Ausweichbewegungen von grenzüberschreitend agierenden Straftätern erkannt und er Fahndungsdruck auf hohem Niveau gehalten werden.
Am Montagnachmittag, 16. September 2024 um 16:15 Uhr, kontrollierte die Bundespolizei einen 31-jährigen Libanesen am Bahnhof in Goch. Ein Abgleich der Personalien des Mannes in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass er durch die Staatsanwaltschaft in Heinsberg mit zwei Vollstreckungshaftbefehlen wegen vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis gesucht wird. Hiernach musste der Verurteilte noch eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1100 Euro bezahlen oder eine 55-tägige Haftstrafe verbüßen. Der Libanese zahlte die fällige Geldstrafe bei der Bundespolizei ein und konnte somit die ihm drohende Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte er weiterreisen.
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