BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl am Bahnhof Gronau im Rahmen der Grenzkontrollen
Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend Grenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch. Die Maßnahmen umfassen nicht nur die Grenzlinie, sondern auch den 30-Kilometer Grenzbereich. Dabei geht die Bundespolizei anhand aktueller Lageerkenntnisse sowie aufgrund grenzpolizeilicher Erfahrungen vor. Die Binnengrenzfahndung erfolgt uniformiert und zivil. Hierbei sollen insbesondere Ausweichbewegungen von grenzüberschreitend agierenden Straftätern erkannt und er Fahndungsdruck auf hohem Niveau gehalten werden.
Am Montagabend, 16. September 2024 um 21:00 Uhr, kontrollierte die Bundespolizei einen 30-jährigen Deutschen bei der Einreise aus den Niederlanden als Fahrgast in der Regionalbahn 51 am Bahnhof in Gronau. Ein Abgleich der Personalien des Reisenden in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass er durch die Staatsanwaltschaft in Kleve mit einem Vollstreckungshaftbefehl wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz gesucht wird. Hiernach musste der Verurteilte noch eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro bezahlen oder eine 75-tägige Haftstrafe verbüßen. Der Mann wurde daraufhin vor Ort verhaftet und zur weiteren Sachbearbeitung zur Dienststelle in Gronau gebracht. Da er die fällige Geldstrafe begleichen konnte, entging er die ihm drohende Haftstrafe und durfte weiterreisen.
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