BPOL NRW: Notlage vorgetäuscht – Bundespolizei identifiziert polizeibekannte 17-Jährige
In der Nacht von Sonntag auf Montag (16. September) meldete sich eine Jugendliche bei der Bundespolizei und gab an, dass sie sich im Dortmunder Hauptbahnhof in einer misslichen Lage befinden würde. Dass es sich hierbei um das Vortäuschen einer Notlage handelte, ahnten die Beamten zu dem Zeitpunkt noch nicht.
Kurz nach Mitternacht kontaktierte eine weibliche Person die Bundespolizei in Dortmund. Die junge Frau gab an, dass sie sich in suizidaler Absicht am Bahnsteig zu Gleis 18 befinden würde. Unverzüglich begaben sich Einsatzkräfte zum Bahnsteig, wo jedoch niemand angetroffen wurde. Parallel wurde die Streckensperrung in Richtung Bochum veranlasst. Auch an der Bahnstrecke suchten Polizisten nach der Betroffenen. Zudem wurde ein Polizeihubschrauber angefordert, welcher die Bahnstrecke zwischen Dortmund und Bochum absuchte. Auch an verschiedenen Haltepunkten wurde nach der Jugendlichen gesucht, aber auch hier konnte sie nicht angetroffen werden.
Die Polizei Dortmund führte eine Ortung des Mobiltelefons durch, jedoch ohne Erfolg, da das Handy bereits ausgeschaltet war. Jedoch konnten die Einsatzkräfte die Personalien der Anruferin recherchieren. Die 17-Jährige ist bereits mehrfach wegen ähnlicher Delikte polizeilich in Erscheinung getreten.
Die Polizei Bochum suchte die Wohnanschrift der Deutschen auf, aber auch dort wurde sie nicht vorgefunden.
Die Fahndungsmaßnahmen hatten Auswirkungen auf den Bahnbetrieb. Durch die 50-minütige Streckensperrung erhielten 25 Züge insgesamt 738 Minuten Verspätung, ein Zug musste umgeleitet werden und vier Züge fielen teilweise aus.
Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Missbrauchs von Notrufen und Vortäuschens von Hilfsbedürftigkeit gegen die Bochumerin ein.
Wer eine Notrufeinrichtung missbräuchlich verständigt oder Hilfsbedürftigkeit vortäuscht, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Zudem können auf die Anruferin Schadensersatzforderungen der Deutschen Bahn AG zu kommen, welche in bestimmten Fällen bis zu 30 Jahre vollstreckt werden können.
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