BPOLI PW – GdpD POM: Bundespolizei stoppt beim Grenzübertritt zwei Fahrzeugführer ohne Führerschein
Ein 45jähriger Franzose wurde gestern Vormittag auf der BAB 11 als Fahrer eines Transporters mit geführten französischen Kennzeichen bei der Einreise Pomellen festgestellt und am Agroservice Penkun kontrolliert. Der Franzose wies sich mit seinem französischen Reisepass sowie seinem französischen Führerschein aus.
Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Oldenburg zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die weiteren Ermittlungen ergaben eine unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis der FE Behörde der Stadt Flensburg. Der aus Marseille stammende Fahrzeugführer ist in Deutschland nicht fahrberechtigt.
Gemäß Vollstreckungshaftbefehl waren 600,00 Euro Geldstrafe sowie 382,68 EUR Kosten zu zahlen, die Ersatzfreiheitsstrafe beträgt 15 Tage.
Nach Zahlung der Geldstrafe und der Kosten und der neuen Strafanzeige konnte seine Reise fortsetzen. Er wurde noch einmal darüber belehrt, keine Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr der Bundesrepublik Deutschland zur führen. Der Transporter wurde von einer polnischen Firma nach Polen verbracht.
Ein polnischer Staatsangehöriger wurde auf der BAB 11 Grenzübergang Pomellen als Fahrer eines PKW Ford Fokus mit polnischen Kennzeichen kontrolliert. Zur Kontrolle händigte seine gültige polnische ID-Karte und den polnischen Fahrzeugschein aus. Einen Führerschein konnte der 30jährige nicht vorlegen. Weitere Ermittlungen ergaben keinen Eintrag zu einem Führerschein. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung durch Polen zur gezielten Kontrolle nach einem Führerschein (Verdacht der Totalfälschung).
Der Pole verhielt sich während der Kontrolle auffällig nervös und zeigte eine unsichere Fahrweise. Eine freiwillige Urinabgabe verlief positiv auf Amphetamine. Die Person wurde zuständigkeitshalber der Landespolizei übergeben.
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