Alkoholisierter Autofahrer missachtet Haltezeichen und verursacht Zusammenstoß

Am Donnerstag (19.09.) kam es gegen 15.20 Uhr zu einem Verkehrsunfall auf der Klosterstraße zwischen dem Dormagener Stadtteilen Delhoven und dem Rommerskirchener Ortsteil Anstel. Nach bisherigem Stand der Ermittlungen erlitt ein 52-jähriger LKW-Fahrer unweit der Kreuzung mit der Landstraße 36 während der Fahrt einen medizinischen Notfall. Er verlor die Kontrolle über seinen Lastwagen, welcher mit der Leitplanke kollidierte. Andere Fahrzeuge wurden bei dem Vorfall nicht beschädigt und es kamen keine Personen zu Schaden. Der Fahrer wurde zur weiteren Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht. Im Anschluss an diesen Unfall musste die Polizei vor Ort den Verkehr regeln. Gegen 16:00 Uhr missachtete ein 50-jähriger Autofahrer das Haltezeichen der Beamten, woraufhin er mit einem entgegenkommenden Fahrzeug sowie der Leitplanke kollidierte. An beiden Fahrzeugen entstand ein Sachschaden. Der 50-Jährige entfernte sich unerlaubt vom Unfallort, konnte jedoch in der Nähe angetroffen werden. Wie sich herausstellte, war er nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins. Ein Atemalkoholtest ergab Hinweise darauf, dass er unter dem Einfluss von Alkohol gestanden haben könnte. Der 50-Jährige wurde auf eine Polizeiwache gebracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Sein Auto wurde beschlagnahmt. Fahrerflucht, offiziell als "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" bezeichnet, ist kein Kavaliersdelikt. Die Straßenverkehrsordnung regelt die Pflichten aller Unfallbeteiligten. Demnach haben die Beteiligten unter anderem unverzüglich zu halten und sich über die Unfallfolgen zu vergewissern. Anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten sind insbesondere die Personalien anzugeben. Tipp der Polizei: Verlassen Sie den Unfallort nicht, ohne vorher die Polizei telefonisch informiert zu haben. Die Beamten werden mit Ihnen das weitere Vorgehen absprechen und Sie sind so auf der sicheren Seite. Auch für das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol drohen Geldstrafen, die Entziehung der Fahrerlaubnis oder sogar Freiheitsstrafen - zusätzlich zu der Tatsache, dass schon eine geringe Menge an Alkohol am Steuer eine ernste Gefahr für die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer darstellt. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: