BPOLI LUD: Unerlaubt in Deutschland aufgehalten und auf der Fahndungsliste
Am Mittwoch klickten für zwei Usbeken (24, 38) die Handschellen.
Eine Streife der Bundespolizei hielt den 38-Jährigen vor dem Bahnhof in Görlitz an und stellte während der Kontrolle fest, dass er keine gültigen Reisedokumente vorweisen konnte.
Zur weiteren Klärung wurde der Usbeke mit auf die Dienststelle genommen. Dabei ergab sich, dass er eine Ausreiseaufforderung erhalten hatte, die ihn verpflichtete, das Bundesgebiet bis spätestens 22. September 2024 zu verlassen. Dieser Aufforderung war er offensichtlich nicht nachgekommen und hielt sich weiterhin unerlaubt im Land auf.
Darüber hinaus tauchte sein Name gleich dreimal auf der Fahndungsliste auf. Neben zwei Aufenthaltsermittlungen kam auch ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München II zum Vorschein.
Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen verurteilte den Usbeken wegen unerlaubter Einreise zu einer Geldstrafe in Höhe von 977,50 Euro, einschließlich der Kosten des Verfahrens.
Es wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthaltes eingeleitet.
Da der Mann die geforderte Geldsumme nicht zahlen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt überstellt.
Mehr Glück hatte am Abend der 24-jährige Usbeke. Der junge Mann beglich vor Ort seine ausstehenden Schulden in Höhe von 1.877,50 Euro. Teilweise zahlte er in bar, den Restbetrag überwies er mit seiner Visa-Karte. Durch die vollständige Begleichung seiner Schulden konnte der Usbeke den Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Neuruppin, der auf einen Strafbefehl des Amtsgericht Prenzlau wegen Einschleusen von Ausländern basierte, erfolgreich abwenden.
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